Arbeitsschutz nach OHSAS 18001 und ISO 45001

Der Spitzenverband der deutschen Unfallversicherer verzeichnete im Jahr 2016 knapp 878.000 meldepflichtige Wege- und Arbeitsunfälle. Vorfälle dieser Art gefährden Menschenleben und verursachen Folgekosten in Milliardenhöhe, was die ökonomische Effizienz sowohl auf betrieblicher, als auch auf volkswirtschaftlicher Ebene beeinträchtigt. Die Verhütung von Arbeitsunfällen ist deshalb ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel, dessen Konkretisierung nicht nur durch staatliche Arbeitsschutzgesetze, sondern auch durch zivile Normvorschriften erfolgt. Eines der ersten Regelwerke dieser Art war der Standard OHSAS 18001 (Occupational Health- and Safety Assessment Series), der British Standards Institution (BSI). In Großbritannien und in Polen bildet dieser Standard die Grundlage für den gesetzlichen Arbeitsschutz, in fast allen anderen westlichen Industriestaaten hat sich das Regelwerk als Maßstab für ein professionelles Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) etabliert. Zehntausende Unternehmen haben sich bisher freiwillig nach dieser Norm zertifizieren lassen. Die Internationale Organisation für Normung (ISO) nahm den großen Erfolg des britischen Vorstoßes zum Anlass, einen eigenen AMS-Standard zu entwickeln. Die arbeiten daran begannen bereits im Jahr 2013. Mittlerweile liegt eine endgültige Fassung des neuen Standards ISO 45001 vor, die voraussichtlich im Frühjahr 2018 veröffentlicht wird und dann OHSAS 18001 ersetzt.

Was verlangen OHSAS 18001 und ISO 45001 von Ihrem Unternehmen?

Die beiden Regelwerke legen die Mindestanforderungen an das betriebliche Arbeitsschutzmanagementsystem fest. Sie verlangen ein konsistentes, prozessorientiertes AMS, bestehend aus einem Zielkatalog und einer Risikoanalyse sowie daraus Abgeleiteten Richtlinien und Verhaltensanweisungen für das Management und die Belegschaft. In jedem Fall muss das AMS geeignet sein, alle gesetzlichen sowie alle zusätzlichen, z.B. (tarif-) vertraglichen, Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Dazu zählen insbesondere

• der soziale Arbeitsschutz (z.B. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz ),
• der technische Arbeitsschutz und der Verbraucherschutz (z.B. Betriebssicherheitsverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Druckbehälterverordnung)
• Vorgaben zur Ausgestaltung und Organisation der Betriebsstätte (z.B. Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien, Bildschirmarbeitsverordnung),
• Vorschriften über den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen (Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Verordnung über brennbare Flüssigkeiten)

Der vom Gesetzgeber geschaffene Ordnungsrahmen sowie die Vorgaben der beiden Standards lesen sich recht anspruchsvoll, sie lassen sich von kleineren Handwerksbetrieben und den meisten Dienstleistungsunternehmen aber relativ einfach umsetzen. Unternehmen, die im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, stehen bei der Umsetzung allerdings oft vor größeren Herausforderungen, da sie nicht nur die eigenen Arbeitsabläufe, sondern auch die spezifischen Arbeitsrisiken in den Kundenbetrieben sowie die dafür geltenden gesetzlichen und gewerkschaftlichen Vorschriften mitberücksichtigen müssen.

Was sollten Sie bei der Implementierung von OHSAS 18001 und ISO 45001 beachten?

Wenn Sie die Standards nicht nur beachten wollen, sondern auch eine Zertifizierung anstreben, die die Qualität Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems untermauert, sollten Sie rechtzeitig Kontakt zu einem erfahrenen Auditor aufnehmen. Das gilt insbesondere für Personaldienstleister, die oftmals auch noch weitere Nachweise, z.B. das Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister (SCP), vorlegen müssen. Die Vorrata verfügt über langjährige Erfahrung bei der Zertifizierung von Vorratsgesellschaften, gerade auch im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, und unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem Auditor, mit dessen Hilfe Sie Ihr Unternehmen zügig und kostengünstig zur Zertifizierungsreife führen.