Vorratsgesellschaft für Versicherungsvermittler nach § 34 d GewO
Wer in Deutschland gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, benötigt nach § 34d der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Zudem besteht, unverzüglich nach Aufnahme der Tätigkeit, die Pflicht zur Eintragung ins Register für Versicherungsvermittler und -berater nach § 11a der GewO. Wird einem Versicherungsmakler diese Erlaubnis erteilt, darf er Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen Entgelt rechtlich beraten.
Indem Sie eine bereits fertig gegründete Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis nach § 34d GewO kaufen, sparen Sie sich diesen aufwendigen Prozess und sind sofort geschäftsfähig.
Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 34 d GewO
Einen Antrag auf Erlaubnis nach § 34d GewO können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z. B. GmbHs, UGs) stellen. Um die Erlaubnis zu erhalten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zuverlässigkeit. Als Zuverlässig gilt, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages nicht wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
- Geordnete Vermögensverhältnisse. Es dürfen z. B. keine Insolvenzverfahren gegen den Antragsteller laufen.
- Berufshaftpflicht. Der Antragsteller muss den Nachweis einer Berufshaftpflicht erbringen.
- Sachkunde. Der Antragsteller muss durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen, dass er über die notwendige Sachkunde verfügt.
Stammkapital GmbH
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expandierender Markt
Der Sachkundenachweis
Im Jahre 2007 trat die deutsche Verordnung über die Versicherungs-Vermittlung und -beratung (VersVermV) in Kraft. Damit wurde die Beratung sowie Vermittlung in Versicherungsfragen zum erlaubnispflichtigen Gewerbe nach § 34d GewO und erfordert eine Sachkundeprüfung. Bei juristischen Personen muss die Sachkunde durch alle gesetzlich vertretungsberechtigten Personen nachgewiesen werden.
Der Sachkundenachweis kann durch diverse Ausbildungen, Abschlüsse oder andere qualifizierende Tätigkeiten erbracht werden. Auskunft hierüber gibt Ihnen Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer. Gerne beraten wir, von der Vorrata GmbH, Sie auch zu den verschiedenen Möglichkeiten.
Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis nach § 34 d kaufen
Eine bereits fertig gegründete Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis nach § 34d zu kaufen, ist wesentlich schneller und einfacher, als der Gründungsprozess. Wir bieten Ihnen Vorrats-GmbHs oder Vorrats-UGs, die sofort nach Übergabe geschäftsfähig sind und über alle erforderlichen Erlaubnisse verfügen. Unsere Vorratsgesellschaften waren, bis auf ihre Gründung, nie geschäftlich aktiv. Somit gehen Sie beim Kauf einer Gesellschaft keinerlei Haftungsrisiko ein, da garantiert keine offenen Forderungen bestehen. Die Abwicklung erfolgt über einen Notar Ihrer oder unserer Wahl und ist im Idealfall innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen.
Wenn sie sich kostenlos und unverbindlich eine Vorratsgesellschaft reservieren möchten oder eine Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns. Gern beraten wir Sie telefonisch oder in unseren Büros in Essen oder Düsseldorf persönlich zu unserem umfassenden Angebot. Wir freuen uns auf Sie!
Aktuelle Angebote
Vorrats UG mit Bankkonto: € 1.650,00 zzgl. Notargebühren
Vorrats GmbH mit übernahmefähigem Bankkonto € 27.950,00 zzgl. Notargebühren
Zeitarbeitsfirmen verfügbar
Makler / Bauträger 34c verfügbar
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