Betrieb eines Bewachungsgewerbes § 34 a GewO
Wer in Deutschland ein Bewachungsgewerbe betreiben möchte, benötigt nach § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hierbei geht es um die gewerbsmäßige Überwachung von Leben oder Eigentum fremder Personen.
Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller seine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Schneller und einfacher geht es mit dem Erwerb einer Vorratsgesellschaft mit Bewachungserlaubnis nach § 34 a der GewO. Die Vorrata GmbH vermittelt Ihnen schnell und unbürokratisch Vorratsgesellschaften (GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)) – im Idealfall innerhalb von 24 Stunden.
Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 34 a GewO
Um die Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes nach § 34 a der GewO zu erhalten, muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Zuverlässigkeit. Die Zuverlässigkeit ist z. B. nicht gegeben, wenn der Antragsteller innerhalb der letzten zehn Jahre Mitglied in einem Verein oder einer Partei war oder einzeln oder als Mitglied Bestrebungen verfolgt hat, die einem Betätigungsverbot unterliegen bzw. verfassungswidrig sind.
- Mittel und Sicherheiten. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über die finanziellen Mittel verfügt, um seine Tätigkeit zuverlässig ausüben zu können. Auch eine entsprechende Haftpflicht muss vorhanden sein.
- Sachkunde. Der Antragsteller muss nachweisen, dass über die notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet wurde und mit diesen vertraut ist.
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Die Sachkundeprüfung
Eine spezielle Sachkundeprüfung ist bei den folgenden Tätigkeiten erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
Die Sachkundeprüfung umfasst Themen wie das Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht, Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich den Umgang mit Waffen, den Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, Wissen über das Bürgerliche Gesetzbuch und weitere Themen.
Die Sachkundeprüfung ist bei den genannten Tätigkeiten sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer Pflicht.
Vorratsgesellschaft mit Erlaubnis nach § 34 a kaufen
Bei der Vorrata GmbH können Sie Vorratsgesellschaften mit der Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung erwerben. Wählen Sie zwischen einer Vorrats-GmbH und eine Vorrats-UG (haftungsbeschränkt). All unsere Gesellschaften verfügen über eine bereits erteilte Erlaubnis, ein übernahmefähiges Bankkonto und weisen keinerlei Haftungsrisiken auf, da sie – bis auf ihre Gründung – nie geschäftlich aktiv waren. Die Abwicklung erfolgt über einen Anwalt Ihrer oder unserer Wahl und ist im Idealfall innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen.
Haben Sie noch Fragen zu unserem Angebot oder möchten Sie kostenlos und unverbindlich einen Rechtsträger reservieren? Dann rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Büro in Essen oder Düsseldorf. Wir beraten Sie gern!
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Vorrats UG mit Bankkonto: € 1.650,00 zzgl. Notargebühren
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